AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen des GLOBii & ODIS e.U.
Präambel
Der Vertrag kommt mit der GLOBii&ODIS e.U., Schönbrunner Straße 179/2/1,1120 Wien, Han- delsgericht Wien FN 581655 a, Inhaber: Abdullah Bajrami. Die nachstehenden Vertragsbedin- gungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen GLOBii&ODIS e.U. und dem jeweiligen Auftrageber und werden mit der Bestellung ausdrücklich anerkannt.
Zustandekommen des Vertrages, Datenweitergabe, Schutzrechte Dritter
(1) Angebote von GLOBii&ODIS sind freibleibend.
Der Vertrag kommt durch Auftrag des Auftraggebers und Annahme von GLOBii&ODIS zustande.
(2) Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung unter den Bestellschein, als auch durch die Übersendung einer elektronischen Nachricht (insb. E-Mail bzw. Fax) oder die Übermittlung per Telefon rechtsverbindlich. Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt GLOBii&ODIS insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Auftraggeber vor Auftragserteilung sicher, dass er sämtliche erforderlichen Rechte zur Weitergabe der einzustellenden Infor- mationen besitzt. Dies gilt insbesondere für alle entsprechenden Rechte an Bildern und / oder Logos. Dazu überträgt der Auftraggeber an GLOBii&ODIS ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen sowie Datenbanken oder jeden anderen Produktinformationen zur Erfüllung dieses Vertrages durch GLOBii&ODIS, einschließlich des Rechts, diese Inhalte mit Printmedien, online, auf CD-ROM und jeder bekannten oder unbekannten digitalen und/oder mobilen Ausprägung etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken. Der Auftraggeber stellt GLOBii&ODIS von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von GLOBii&ODIS bleiben unberührt. Soweit es für die Erbringung der von GLOBii&ODIS geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber GLOBii&ODIS das nicht- ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, widerrufliche Recht ein, Namen, Daten und Kennzeichnung des Auftraggebers sowie für die Durchführung der von GLOBii&ODIS geschuldeten Leistungen ggf. erforderliche Materialien ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Auftraggeber sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt GLOBii&ODIS im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei.
2.1 Homepages, Apps, Mobile Webseiten
(1) GLOBii&ODIS stellt dem Auftraggeber während der Geltungsdauer dieser Dienstleistungs- vereinbarung eine gestaltete Internetpräsenz bzw. App-Präsenz und die damit verbundenen Dienste zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang für Homepages ist unter https:// www.globiiodis.com/webshop bzw. für mobile Webseiten und Apps unter https:// www.globiiodis.com/dienstleistungen beschrieben und nur wie dort dargestellt zu beziehen. GLOBii&ODIS räumt dem Auftraggeber für die Geltungsdauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit beschränkte Recht ein, die Software zur Pflege eines eigenen Webauftritts zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet Dritten zugänglich zu machen.
(2) Im Fall einer Ablehnung oder einer nachträglichen Löschung der mobilen Applikation aus einem oder mehreren App Stores entfällt die Verpflichtung auf Erfüllung dieses Vertragsbe- standteils durch GLOBii&ODIS. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberührt.
(3) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen, sie zu verleihen oder zu vermieten oder in anderer Form auf Dritte zu übertragen oder zu ändern, zu übersetzen, Reverse Engineering zu betreiben, zu dekompilieren oder disassemblieren oder sonstige Derivate zu erstellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Überlassung oder Einsichtnahme des Quellcodes der überlassenen Software besteht nicht.
(4) GLOBii&ODIS vermittelt die Anmeldung und Registrierung von Wunschadressen als Second-Level-Domain. Die nachfolgenden Regelungen gelten entsprechend, falls GLOBii&ODIS dem Auftraggeber eine Wunschadresse als Subdomain unterhalb einer Second-Level-Domain zur Verfügung stellt.
(5) GLOBii&ODIS betreut während der Geltungsdauer dieses Vertrages die von dem Auftrag- geber über GLOBii&ODIS angemeldeten und registrierten Domainnamen auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien und Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen. (6) Nach Fertigstellung der Endversion ist der Auftraggeber zur Abnahme der Software verpflichtet, sofern die Software im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist.
(7) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist GLOBii&ODIS berechtigt, die dem Auftragge- ber zugeordneten Domainnamen zu löschen bzw. die Löschung bei der jeweiligen Vergabe- stelle zu beauftragen, auch wenn von dem Auftraggeber ein Dritter als Nutzungsberechtigter mitgeteilt worden ist.
(8) Sollte der Auftraggeber oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter mit schriftlich nachzuweisender Zustimmung des Auftraggebers nach Vertragsende die Weiterbenutzung eines Domainnamens über einen anderen Anbieter wünschen, wird GLOBii&ODIS hierzu unverzüglich die erforderliche Freigabe ohne zusätzliches Entgelt erteilen, sofern der Auftrag- geber gegenüber GLOBii&ODIS bestehende Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vollständig ausgeglichen hat.
(9) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von GLOBii&ODIS steht GLOBii&ODIS an dem zur Verfügung gestellten Domainnamen ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht zu. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der von ihm zu entrichtenden Vergütung in Verzug, ist GLOBii&ODIS nach vorheriger schriftlicher Ankündigung unter Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser
Nachfrist berechtigt, den Domainnamen bei der zuständigen Vergabestelle löschen zu lassen oder aber entgeltlich unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung des Auftragge- bers eigenständig zur Nutzung auf Dritte zu übertragen.
(10) Im Rahmen der Internetpräsenz inkl. Domain stellt GLOBii&ODIS dem Auftraggeber zu bestimmten Produkten E-Mail-Accounts zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die über seinen E-Mail-Account ausgeführt werden. Er verpflichtet sich, durch die Nutzung seines E-Mail-Accounts nicht gegen geltende Rechts- vorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen.
(11) Für die für den Internetzugang notwendigen Hardware- und Softwarevoraussetzungen hat der Auftraggeber selbst auf eigene Kosten zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der Internetpräsenz oder Teilen hiervon, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, die Inter- netpräsenz sowie die GLOBii&ODIS Leistungen nicht für folgende Handlungen einzusetzen: a) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (sog. „Spamming/Mail-Bombing“);
b) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn, zu dem Dritten besteht eine Geschäftsbeziehung, und es kann aufgrund objektiver Umstände berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des Dritten mit dem Empfang von Werbe-E-Mails ausgegangen werden;
c) das Fälschen von Mail- oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Code;
d) die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter. Eine Überwachung oder Überprüfung der publizierten Inhalte durch GLOBii&ODIS findet nicht statt.
(12) Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums nach den gesetzlichen Vorschriften auf seinen Webseiten verpflichtet. GLOBii&ODIS übernimmt keine Verantwort- lichkeit in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums.
(13) Die Nutzung der Internetpräsenz erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit so- wie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. Alle im technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung der Internetpräsenz werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags gelöscht.
2.2 Suchmaschinenmarketing
(1) GLOBii&ODIS wird für den Auftraggeber bei Internetsuchdiensten (z.B. Google oder Bing) ein Werbekonto einrichten, welches von GLOBii&ODIS verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und GLOBii&ODIS zustande.
(2) GLOBii&ODIS wird auf diesem Werbekonto Suchwörter für den Auftraggeber einbuchen, bei deren Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch die Internetsuchdiens- te für den jeweiligen Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden können.
(3) GLOBii&ODIS wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords Anzeigentexte entwer- fen, die auf dem Werbekonto hinterlegt werden und die bei Eingabe der für den Auftragge- ber hinterlegten Keywords auf den Webseiten der Internetsuchdienste erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
(4) GLOBii&ODIS wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.
(5) GLOBii&ODIS kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographi- sche Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
(6) GLOBii&ODIS wird bei Auftragsdurchführung die Option „weitgehend passende Keywords“ wählen, mit der der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen dieser Funktion schalten die Internetsuchdienste die Anzeigen des Auftraggebers für relevante Va- rianten der angegebenen Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch die Internetsuchdienste bestimmt. GLOBii&ODIS übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von den Internetsuchdiensten im Rahmen dieser Option gewählten Keywords.(7) Der Auftraggeber kann jederzeit über eine Onlineschnittstelle ein Reporting abrufen, um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Zugangsdaten zu dieser Onlineschnittstelle erhält der Auftraggeber bei Aktivierung seiner Suchmaschinenwbung.GLOBii & Odis e.U. Schönnbrunner Straße 179/2/1, 1120 Wien Telefon +43 660 1388660service@globiiodis.com www.globiiodis.comDas Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Her- ausgabe des Benutzerkontos bzw. der von GLOBii&ODIS auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.
(8) Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht vollständig ver- braucht wird, überträgt GLOBii&ODIS das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber zum Vertragsende noch unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt, damit dieses Budget verbraucht werden kann. Nach diesem Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht.
2.3 Facebook-Anzeigen, Facebook-Profile, Social Media Content Creation
(1) GLOBii&ODIS wird für den Auftraggeber beim Internetdienst Facebook in einem GLOBii&ODIS eigenen Benutzerkonto Anzeigen einbuchen bzw. Profilseiten anlegen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und GLOBii&ODIS zustande.
(2) GLOBii&ODIS wird auf diesem Benutzerkonto Anzeigen für den Auftraggeber einbuchen, die dem jeweiligen Nutzer angezeigt werden können, wenn die vom Auftraggeber bekannt gegebe- nen Parameter (z.B. Ort oder Zielgruppe) beim jeweiligen Nutzer zutreffen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
(3) GLOBii&ODIS wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.
(4) GLOBii&ODIS kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
(5) GLOBii&ODIS wird dem Auftraggeber im Falle von Facebook-Profilseiten Zugriffsrechte zur Pflege von Inhalten einräumen. Der Auftraggeber ist selbst für die Pflege von Inhalten verantwortlich.
(6) GLOBii&ODIS postet und kommentiert auf den Social Media-Kanälen (vor allem Facebook und Google My Business) nur im Auftrag des Auftraggebers. GLOBii&ODIS kommt diesem Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie in Rücksprache mit dem Auftraggeber nach. Ansprüche Dritter ggü. dem Auftraggeber adressieren ausschließlich an den Auftraggeber. Urherber*innenrechtsverletzungen, Eigentumsrechteverletzungen und dergleichen auf Social Media-Kanälen gehen nur zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden, die durch
Posten, Kommentieren oder sonstige redaktionelle Arbeit der GLOBii&ODIS auf den Social Media-Kanälen des Auftraggebers für den Auftraggeber oder Dritten entstehen, ist GLOBii&ODIS nicht zur Verantwortung zu ziehen.
(7) Das Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von GLOBii&ODIS auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.
2.4 Videos und Fotos
(1) GLOBii&ODIS produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem von GLOBii&ODIS beauftragten Dienstleister, für den Auftraggeber Imagefilme und Fotos zur Einbindung in Online-Verzeichnismedien und anderen Internetpräsenzen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und GLOBii&ODIS zustande.
(2) GLOBii&ODIS stellt dem Auftraggeber auf Wunsch eine Kopie des produzierten
Videos bzw. Fotos per E-Mail zur Verfügung.
(3) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und Fotogenehmigungen, insbesondere bei seinen Mitarbeitern, für GLOBii&ODIS einzuholen. (5) Änderungen der fertiggestellten Videos bzw. Fotos nach Vorgaben des Auftraggebers sind zusätzlich vergütungspflichtig.
(6) Der Auftraggeber überträgt GLOBii&ODIS ein zeitlich unbefristetes, umfassendes Nut- zungsrecht, insbesondere zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen vom Auftraggeber gelieferten Bildern und Videos oder jeder anderen Produktinformation, die der Auftraggeber an GLOBii&ODIS übermittelt einschließlich des Rechts, diese Inhalte in den von GLOBii&ODIS angebotenen Medien, etc. zu veröffentlichen. Sämtliche Rechte seitens GLOBii&ODIS im Rahmen des Auftrages und für den Auftraggeber gefertigten Bilder und Videos zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, etc. verbleiben bei GLOBii&ODIS. Die Rechteeinräumung seitens GLOBii&ODIS an den Auftraggeber endet spätestens für den Auftrag- geber nach Beendigung des Auftrages.
2.5 Google Street View
(1) GLOBii&ODIS produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem von GLOBii&ODIS beauftragten Dienstleister, virtuelle Touren, die die Geschäftsräume des Auftraggebers zei- gen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und GLOBii&ODIS zustande.
(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und Fotogenehmigungen, insbesondere bei seinen Mitarbeitern, für GLOBii&ODIS einzuholen. (4) Änderungen des fertiggestellten Google Street Views nach Vorgaben des Auftraggebers sind zusätzlich vergütungspflichtig.
2.6 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1) GLOBii&ODIS optimiert die mit dem Auftraggeber abgestimmten Suchbegriffe in der betreffenden Suchmaschine mit dem Ziel, die Webseite des Auftraggebers professionell zu vermarkten.
(2) Die Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Auftraggebers in den Ergebnissen der Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenanbieters.
(3) GLOBii&ODIS übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung der Webseite des Auftrag- gebers durch einen bestimmten Suchmaschinenanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung der Webseite in den Suchergebnissen. Dies gilt ebenfalls für eine Löschung der Webseite aus den Ergebnissen eines oder mehrerer Suchmaschinenanbieter.
(3) Der Auftrag ist angenommen, wenn GLOBii&ODIS ihn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen zurückweist.
Inhalt des Vertrages: Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem durch GLOBii&ODIS angenommenen, konkreten Auftrag des Auftraggebers unter Berücksichtigung der nachstehenden abstrakten Beschrei- bungen der von GLOBii&ODIS angebotenen Leistungen:
3. Zurückweisung des Auftrags durch GLOBii&ODIS, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers,
Änderungswünsche und Wettbewerb
(1) GLOBii&ODIS behält sich vor, auch angenommene Aufträge zurückzuweisen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind, der Inhalt gegen die guten Sitten oder be- rechtigte Interessen von GLOBii&ODIS verstößt oder der Inhalt gegen die Werberichtlinien von Erfüllungsgehilfen verstößt. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und/ oder religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. GLOBii&ODIS ist darüber hinaus berech- tigt,Dienstleistungen oder Zugänge im Falle einer gesetzeswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung zu sperren. GLOBii&ODIS wird den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber bleibt GLOBii&ODIS gegenüber vergütungspflichtig.
(2) Ist es dem Auftraggeber aus nicht von GLOBii&ODIS zu vertretenden Gründen nicht möglich, die für die Inanspruchnahme bestimmter individueller Leistungen erforderlichen Vertragsbeziehungen mit Dritten einzugehen, stellt dies GLOBii&ODIS von seiner diesbezügli- chen Leistungspflicht frei.(3) Der Auftraggeber stellt GLOBii&ODIS auf Anfrage alle für die Umsetzung der vertraglich ver- einbarten Leistungen notwendigen Informationen sowie insbesondere Fotos o.ä. zu Verfügung. GLOBii&ODIS ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Vornahme der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass GLOBii&ODIS den Vertrag kündige, wenn die Hand- lung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde.(4) Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich anGLOBii&ODIS zu richten.
4. Kündigung des Auftraggebers, Kündigung von GLOBii&ODIS, Terminausfallgebühren
(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne wichtigen Grund und ist Unternehmer, so wird die für die gesamte Laufzeit vereinbarte Vergütung zur Gänze mit dem Tag der Vertragsauflösung fällig. Die Kalkulation der Vergütung erfolgt auf Basis der vereinbarten Laufzeit, die wesentlichen Leistungen von GLOBii&ODIS werden zu Vertrags- beginn erbracht.
(2) Für alle vereinbarten Leistungen, mit Ausnahme von Google AdWords, Suchmaschinenop- timierung und Facebook-Anzeigen/ Facebook-Profile hat der Auftraggeber folgende Vergütung an GLOBii&ODIS zu zahlen,
a) bei Kündigung binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss: 0 % der vereinbarten Vergütung;
b) bei Kündigung nach 7 Tagen nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergütung;
c) nach Beginn der Arbeiten durch GLOBii&ODIS, aber vor Abschluss (Gestaltungsphase): 70 % des vereinbarten Verkaufspreises;
d) nach Abschluss der Arbeiten (Abschluss der Gestaltungsphase): 100 % der vereinbarten Ver- gütung.
(3) Soweit der Vertrag Google AdWords, eine Suchmaschinenoptimierung oder ein Facebook- Anzeigen/ Facebook-Profile umfasst, hat der Auftraggeber folgende Vergütung an GLOBii&ODIS zu zahlen,
a) Bei Kündigung binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss: 0 % der vereinbarten Vergütung;
b) Bei Kündigung nach 7 Tagen nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergütung;
c) Nach Start der Kampagne die entstandenen Mediakosten zuzüglich der vollständigen Servicepauschale.
In allen Fällen sind die ersparten Aufwendungen von GLOBii&ODIS anzurechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.
(4) Ist der Auftraggeber der Aufforderung von GLOBii&ODIS zur Mitwirkung, insbesondere über die Zurverfügungstellung von Informationen, die für die Leistungserbringung notwendig sind, auch nach entsprechender Aufforderung und Fristsetzung nicht nachgekommen, so gilt der Vertrag als aufgehoben. Mit Hinblick auf den Vergütungsanspruch von GLOBii&ODIS gilt Abs. 1 entsprechend. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere weiterge- henden
Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(5) Fällt ein zwischen dem Auftraggeber und GLOBii&ODIS vereinbarter Besuchstermin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen aus, ist GLOBii&ODIS berechtigt, Terminausfallgebühren wie folgt zu berechnen:
a) Videos, Fotos, Fotopaket, Google Street View:
• 4 Tage vor Termin: 30 % vom Nettoauftragswert.
• 2 Tage vor Termin: 50 % vom Nettoauftragswert.
• 1 Tag vor Termin bzw. am selben Tag: 100 % vom Nettoauftragswert.b) Homepage, App mit Vor Ort-Gestaltung:
• 4 Tage vor Termin: 75 u
• 2 Tage vor Termin: 100 u
• 1 Tag vor Termin bzw. am selben Tag: 150 u
Als Arbeitstage werden die Wochentage Montag – Freitag vereinbart.
5. Korrekturabzüge
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Korrekturabzüge oder Abdrucke. Sofern GLO- Bii&ODIS einen Korrekturabzug übersendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen innerhalb der ihm gesetzten Frist an GLOBii&ODIS zurückzusenden. Tut er dies nicht, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
6. Preise, Abnahme, Fälligkeit, Verzug
(1) Die Nutzungen der Leistungen von GLOBii&ODIS erfolgt zu den jeweils vereinbarten Preisen. (2) Der Auftraggeber und GLOBii&ODIS sind sich darüber einig, dass die Abnahme der Leistung durch die Zur-Verfügungstellung der Leistung durch GLOBii&ODIS erfolgt. Soweit GLOBii&ODIS dem Auftraggeber die Zur-Verfügungstellung der Leistung mitteilt, gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen 7 Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
(3) GLOBii&ODIS stellt dem Kunden über die vertraglich vereinbarten Leistungen nach deren Fertigstellung eine Rechnung aus. Rechnungen von GLOBii&ODIS sind sofort und ohne Abzug fällig.
(4) Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die erste vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 12,50 berechnet, für jede weitere vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 7,20. Darüber hinaus behält sich GLOBii&ODIS das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
(5) Ist vertraglich eine Ratenzahlung vereinbart und befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht, in Verzug, so wird die gesamte Forderung auf einmal fällig. Darüber hinaus ist GLOBii&ODIS berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch GLOBii&ODIS bleibt vorbehalten.
(6) Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen von GLOBii&ODIS ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Laufzeit, Abonnement („Abo“) und Kündigung
(1) Der zwischen GLOBii&ODIS und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag endet mit Ab- lauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine automatische Verlängerung des Vertrags („Abo“) vereinbart wurde. Wurde eine automatische Verlängerung („Abo“) vereinbart, muss der Ver- trag bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. GLOBii&ODIS ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:
• Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers;
• Verzug des Auftraggebers mit der vereinbarten Vergütung, bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise mit einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht;
• Sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggeber, dies tun zu wollen;
• Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
8. Haftung
(1) Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die darin enthaltene Haftungsregelung unberührt. (2) Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von GLOBii&ODIS auf das 5-fache der Auftragssumme beschränkt. Diese Beschränkung ersetzt nicht den Nachweis des Schadens.
(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden auf Grund von Datenverlusten oder Hardwarestö- rungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Auftraggebers vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch Dritte z.B. in Form von Hackerangriffen, oder die durch vorhan- dene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können, ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten. Erklärungen Dritter aus der Sphäre des Auftraggebers hat dieser gegen sich geltend zu lassen.
9. Gewährleistung
GLOBii&ODIS ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ein Fehler in der Darstellung des Auftrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
1. durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) und/oder Hardware;
2. durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online-Dienstes oder anderer Betreiber;
3. durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreibern;
4. durch Rechnerausfall bei GLOBii&ODIS oder seinen Dienstleistern;
5. durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy Servern (Zwischenspei- chern). GLOBii&ODIS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der von GLOBii&ODIS geschuldeten Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
10. Passwörter
(1) Im Rahmen der von GLOBii&ODIS erbrachten Dienstleistungen kann dem Auftraggeber bei bestimmten Produkten eine Benutzerkennung und ein Kennwort von GLOBii&ODIS ge- geben werden, oder der Auftraggeber vergibt an sich selbst als Zugriffsberechtigung eine Benutzerkennung und ein Kennwort.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten
und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen.
(3) Der Auftraggeber wird GLOBii&ODIS unverzüglich darüber informieren, wenn er Kenntnis davon erhält, dass Benutzerkennung oder Kennwort unbefugten Dritten bekannt sind
bzw. eine missbräuchliche Nutzung festgestellt worden ist und diese ändern.
(4) Für alle Handlungen, die unter Verwendung oder Missbrauch der Benutzerkennung und/oder des Kennwortes erfolgen, ist der Auftraggeber allein verantwortlich oder haftbar. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Homepage-Bereich, wenn der Auftraggeber oder
eine von ihm beauftragte Person Änderungen vornimmt, die wirtschaftliche oder rechtliche Folgen haben. Eine Gewährleistung oder Haftung von GLOBii&ODIS besteht insoweit nicht.
11. Änderung der AGB
GLOBii&ODIS ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen
werden dem Auftraggeber an die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende E-Mail-Adresse übersandt. Widerspricht der Auftragnehmer den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden die Änderungen wirksam. GLOBii&ODIS wird den Auftraggeber im Rahmen der Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.
Im Fall des Widerspruches ist GLOBii&ODIS berechtigt, die zwischen GLOBii&ODIS und dem Auftraggeber bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, in die diese AGB mit einbezogen wurden, ordentlich zu kündigen.
12. Kooperationspartner, Datenspeicherung, Übertragung an Dritte, Agenturen
(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte Werbung auch in andere Verzeichnisse und soziale Netzwerke übernommen wird. GLOBii&ODIS haftet nicht für Abweichungen in Art und Umfang der Einträge.
(2) Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewah- rungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
(3) GLOBii&ODIS ist befugt, den Vertrag als Ganzes mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Hierzu erteilt der Auftraggeber mit Vertragsschluss seine Zustimmung.
(4) Soweit der Auftrag über eine Agentur abgewickelt wird, haftet die Agentur für die Richtig- keit der übermittelten Daten. Eine Agenturvergütung für andere Agenturen setzt voraus, dass GLOBii&ODIS die Texte der Eintragungen und technisch wiedergabefähige Vorlagen liefert und den Auftrag im eigenen Namen erteilt. Die von GLOBii&ODIS gewährte Mittlervergütung (Provision) darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. GLOBii&ODIS muss für jeden seiner Auftraggeber einen gesonderten Auftrag erteilen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung erforderlichen Informationen bereitstellen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand; anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. (2) Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Wels vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Österreich hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Österreichs hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des
UN-Kaufrechts.
14. Elektronische Rechnungslegung
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Rechnungen an Ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden dürfen.
15. Zahlungsbedingungen
(1)Ab dem Zeitpunkt wo die Rechnung versendet worden ist, hat der Auftraggeber folgende Zahkungsfirsten,
a) Bei einer Vergütung bis 1000€, binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung;
b) Bei einer Vergütung von 1001€ bis 5000€, binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung;
c) Bei einer Vergütung 5001€ und mehr, binnen 21 Tagen nach Rechnungsstellung;
(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass ab einer Dienstleistung von GLOBii&ODIS,
vom 1001€, eine Anzahlung von 25%, ab dem Zeitpunkt der bestätigung des Auftrag, sofot zu entrichten ist.
Sitz des eingetragenen Unternehmen in Wien
Handelsgericht Wien FN 581655 a
Inhaber: Abdullah Bajrami
RAIFFEISENBANK WIEN / NÖ
IBAN: AT94 3204 5000 0432 4075
BIC: RLNWATWWBAD